--- tags: [nachtrag, vertrag, pacht, viedenz, theile-ochel] created: 2026-05-14 status: Entwurf — zur Unterschrift bezug: "[[03 Bereiche/Finanzen/Pachtvertrag Viedenz Weiden Brachtpe]]" projekt: "[[Pachtanpassung Viedenz 2026]]" neuer-pachtzins: 400 € wirksam-ab: 2026-08-01 --- # Nachtrag zum Landpachtvertrag — Erbengemeinschaft Theile-Ochel / Viedenz > Druckfertig. Vor Unterschrift prüfen: Betrag (Entwurf 400 €, alternativ 450 €), Namen aller Miterben, Datum. Zwei Originale ausdrucken — je eines für Verpächterin und Pächter. --- # NACHTRAG ## zum Landpachtvertrag vom 28. April 2003 zwischen **Erbengemeinschaft nach Johannes Theile-Ochel**, zuletzt wohnhaft Buchhagen 2, 57489 Drolshagen, vertreten durch **Frau Vera Kauer**, Buchhagen 2, 57489 Drolshagen, aufgrund Vollmacht der Miterben vom __________________ — nachfolgend „Verpächterin" — und **Herrn Manfred Viedenz**, Am Kreuzberg 6, 57489 Drolshagen — nachfolgend „Pächter" — ## Präambel Die Parteien sind durch Landpachtvertrag vom 28. April 2003 über folgende Grundstücke der Gemarkung Brachtpe, Flur 5, mit einer Gesamtfläche von 2,2404 Hektar Grünland verbunden: | Lfd. Nr. | Flurstück | Nutzungsart | Größe (ha) | |---|---|---|---| | 1 | 35 | Grünland | 0,4253 | | 2 | 36 | Grünland | 0,6175 | | 3 | 100 | Grünland | 1,0776 | | 4 | 31/1 tlw. | Grünland | 0,1200 | Der Vertrag wurde nach Ablauf der Festlaufzeit am 31. Juli 2013 stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 2 Abs. 2 des Vertrags) und besteht fort. Die in § 4 Abs. 1 vereinbarte jährliche Pacht von ursprünglich 250,00 € wurde seit Vertragsbeginn nicht angepasst. Beide Parteien sind sich einig, den Pachtzins an die seit 2003 eingetretene allgemeine Preis- und Indexentwicklung anzupassen. ## § 1 — Anpassung des Pachtzinses § 4 Abs. 1 des Landpachtvertrags vom 28.04.2003 wird mit Wirkung zum 01.08.2026 wie folgt neu gefasst: > **„(1) Die jährliche Pacht beträgt 400,00 € (in Worten: vierhundert Euro)."** Die Fälligkeitsregelung des § 4 Abs. 2 (Zahlung am 01.08. für das laufende Pachtjahr im Voraus) bleibt unverändert. ## § 2 — Automatische Wertsicherung § 4 des Landpachtvertrags vom 28.04.2003 wird um folgenden neuen Absatz ergänzt: > **„(4) Die jährliche Pacht wird erstmals zum 01.08.2029 und sodann jeweils alle drei Jahre zum 01.08. automatisch an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes (Basis 2020 = 100; im Folgenden ‚VPI') angepasst.** > > **Die neue jährliche Pacht ergibt sich aus der Basispacht von 400,00 €, multipliziert mit dem Verhältnis des VPI für den Monat Juni des Anpassungsjahres zum VPI für den Monat Juni 2026 (Basiswert).** > > **Sinkt der VPI unter den Basiswert, bleibt die Pacht in Höhe der Basispacht bestehen.** > > **Die Anpassung erfolgt ohne gesondertes Verlangen. Die nach der Anpassung geltende Pacht ist erstmals zum nächstfolgenden Fälligkeitstermin (01.08. des Anpassungsjahres) zu entrichten.** > > **§ 5 (Gleitklausel) bleibt für außerordentliche Änderungen daneben unverändert anwendbar."** Die Wertsicherungsklausel ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Preisklauselgesetz (PrKG) zulässig, da der Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit besteht. ## § 3 — Wirksamkeit Die in § 1 vereinbarte neue Höhe der Pacht gilt erstmals für das Pachtjahr **01.08.2026 – 31.07.2027** und alle folgenden Pachtjahre. Der erstmals nach neuer Höhe fällige Pachtzins ist am **01.08.2026** im Voraus zu entrichten. ## § 4 — Fortgeltung des übrigen Vertragsinhalts Im Übrigen bleibt der Landpachtvertrag vom 28.04.2003 in allen Bestimmungen unverändert in Kraft. Insbesondere gelten die Gleitklausel (§ 5), die Schriftformklausel (§ 16) und die salvatorische Klausel weiter. ## § 5 — Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Nachtrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. ## § 6 — Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Nachtrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. --- Drolshagen, den ____________________ | | | |---|---| | ____________________________________ | ____________________________________ | | Vera Kauer | Manfred Viedenz | | für die Erbengemeinschaft nach Johannes Theile-Ochel (mit Vollmacht vom __________________) | Pächter | --- ## Hinweise (nicht Teil des Vertragsdokuments) - Vor Versand: Vollmacht der übrigen Miterben muss vorliegen (siehe [[Vollmacht Vera Pachtvertrag Viedenz]]) - Zwei Originale unterschreiben — je 1× Erbengemeinschaft, 1× Viedenz - Kopie der Vollmacht bei beiden Originalen beifügen - Nach Unterschrift: Scan in Paperless, Verlinkung in [[03 Bereiche/Finanzen/Pachtvertrag Viedenz Weiden Brachtpe]] - Falls 450 € statt 400 € vereinbart werden: § 1 entsprechend anpassen („450,00 € — in Worten: vierhundertfünfzig Euro") und Basispacht in § 2 entsprechend angleichen - Falls Viedenz die automatische Wertsicherung (§ 2) ablehnt: § 2 streichen, folgende Paragraphen umnummerieren — die manuelle Gleitklausel des § 5 des Hauptvertrags bleibt dann das einzige Anpassungsinstrument