brain/02 Projekte/Pachtanpassung Viedenz 2026/Pachtanpassung Viedenz 2026.md

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2026-05-14 aktiv Pachtzins von 250 € auf 400 €/Jahr (Freundespreis) anheben vor 01.08.2026 (Beginn Pachtjahr) 03 Bereiche/Finanzen/Pachtvertrag Viedenz Weiden Brachtpe

Pachtanpassung Viedenz — von 250 € auf 400 €/Jahr

Ziel: Den seit ~2003 unveränderten Pachtzins von 250 €/Jahr (≈ 112 €/ha) auf 400 €/Jahr (≈ 179 €/ha) anheben — sauberer Inflationsausgleich seit 2003, freundschaftlich und nicht erklärungsbedürftig. Marktvergleich siehe 03 Bereiche/Finanzen/Pachtvertrag Viedenz Weiden Brachtpe.

Dokumente in diesem Projekt

Entscheidungsmatrix — drei Wege

Weg Konsens nötig Aufwand Risiko Geeignet für 400 €?
A — Nachtrag / Änderungsvereinbarung Ja, beide Seiten Gering (1 Seite, beide unterschreiben) Gering Ja — empfohlen
B — Einseitiges Gleitklausel-Verlangen (§ 5) Nein Mittel (Indexberechnung, Schreiben) Mittel — Höhe gedeckelt durch Indexsteigerung trägt bis ~380 €
C — Kündigung + Neuvertrag Ja Hoch Hoch — beendet Pachtverhältnis; Pächter könnte ablehnen unverhältnismäßig

Empfehlung

Weg A (Nachtrag) ist der saubere, freundliche und rechtssichere Weg. Vorgehen:

  1. Vollmacht der Miterben einholen (Vollmacht Vera Pachtvertrag Viedenz)
  2. Gespräch mit Viedenz suchen, neuen Preis (400 €) und Begründung (>20 Jahre keine Anpassung, reiner Inflationsausgleich) erläutern
  3. Bei Einigung: Nachtrag Pachtvertrag Viedenz in Schriftform unterschreiben, je ein Original
  4. Wirkung ab nächstem Pachtjahr (01.08.2026)

Weg B (Gleitklausel) als Fallback, falls Viedenz nicht zustimmt — 400 € sind über die Gleitklausel knapp nicht abgedeckt (~380 €), aber sehr nah dran, sodass Verhandlungsdruck hoch ist.

Rechtliche Basis

  • § 16 Vertrag: Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform → Nachtrag ist der vorgesehene Weg
  • § 5 Vertrag (Gleitklausel): einseitige Anpassung möglich bei ≥ 10 % Änderung des Mittelwertes aus VPI und Index Erzeugerpreise landw. Produkte seit Pachtbeginn 2003
  • §§ 585 ff. BGB (Landpacht): ergänzend anwendbar
  • § 593 BGB: Änderung des Pachtvertrags wegen veränderter Verhältnisse — gesetzliche Anpassungsmöglichkeit als Auffangregelung

Plausibilitätsrechnung Gleitklausel

Die Gleitklausel ist nicht jährlich-automatisch. Sie greift erst bei ≥ 10 % Änderung des Mittelwertes aus VPI und Index Erzeugerpreise landw. Produkte seit Pachtbeginn (bzw. seit letzter Anpassung), und nur auf schriftliches Verlangen. In 23 Jahren wäre eine stufenweise Anpassung realistisch gewesen.

Stufenmodell (geschätzt)

Zeitraum Indexsteigerung seit Vorperiode Pacht Pachtjahre
20032007 Basis 250 € 5
20082012 ca. +14 % ~285 € 5
20132022 ca. +11 % ~316 € 10
2023heute ca. +25 % (Energiekrise/Inflation) ~395 € 3

Heutige Pacht bei konsequent gezogener Gleitklausel: ca. 380400 €/Jahr (≈ 170180 €/ha)

→ Reine Gleitklauselforderung trägt bis ca. 380 €, nicht 450 €. Für 450 € braucht es Weg A (Einvernehmen).

Entgangene Pachteinnahmen seit 2003

Periode Jahre Pacht-Soll Pacht-Ist Differenz/Jahr Summe
20032007 5 250 € 250 € 0 € 0 €
20082012 5 285 € 250 € 35 € 175 €
20132022 10 316 € 250 € 66 € 660 €
20232025 3 395 € 250 € 145 € 435 €
Gesamt 23 ≈ 1.270 €

Wichtig: Diese ~1.270 € sind verloren.

  • § 5 Abs. 2 des Vertrags: Anspruch wird fällig mit Beginn des Abrechnungszeitraums nach Zugang des schriftlichen Verlangens → rein prospektiv, nicht rückwirkend
  • Pachtzinsforderungen verjähren ohnehin in 3 Jahren (§ 195 BGB)

→ Für das Gespräch mit Viedenz nicht thematisieren — relevant ist nur die Anpassung ab 01.08.2026.

Verhandlungsstrategie

  • Forderung 400 € mit Verweis auf:
    • Reiner Inflationsausgleich seit 2003 (~+50 % Index, dem entsprechen 375 €; 400 € als gerundeter Wert)
    • 23 Jahre unveränderter Preis
    • NRW-Schnitt Dauergrünland 266288 €/ha (würde 596646 €/Jahr ergeben) — als Hintergrundinformation, nicht als Druckmittel
  • Charakter: „Freundespreis" — keine Marktforderung, sondern faire Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung
  • Mindestziel: 380 € (= Gleitklausel-Maximum, sicher durchsetzbar)
  • Zielwert: 400 € (Empfehlung)
  • Verhandlungsspielraum nach oben: bis 450 € (≈ 201 €/ha) marktgerecht, falls Viedenz selbst initiativ wird

Steuerlich / Form

Entwurf — Nachtrag zum Landpachtvertrag

Druckfertige Vertragsänderung als separates Dokument: Nachtrag Pachtvertrag Viedenz

Backup: Schreiben Gleitklausel-Verlangen (Weg B)

Nur verwenden, falls Viedenz Weg A ablehnt. Wirkt einseitig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach Zugang.

Erbengemeinschaft nach Johannes Theile-Ochel c/o Vera Kauer Buchhagen 2, 57489 Drolshagen

An: Herrn Manfred Viedenz, Am Kreuzberg 6, 57489 Drolshagen

Drolshagen, den ____________________

Anpassung des Pachtzinses — Landpachtvertrag vom 28.04.2003 (§ 5 Gleitklausel)

Sehr geehrter Herr Viedenz,

unter Berufung auf § 5 des Landpachtvertrags vom 28.04.2003 verlangen wir hiermit schriftlich die Anpassung des in § 4 vereinbarten Pachtzinses.

Seit Pachtbeginn am 01.08.2003 hat sich der Mittelwert aus Verbraucherpreisindex (Lebenshaltungskostenindex) und Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte um deutlich mehr als 10 % erhöht. Die Voraussetzungen für ein Anpassungsverlangen liegen damit vor.

Wir machen daher eine Erhöhung des jährlichen Pachtzinses auf ___,00 € (z. B. 380,00 €) geltend. Der Anspruch wird gemäß § 5 Abs. 2 mit Beginn des dem Zugang dieses Schreibens nachfolgenden Abrechnungszeitraums fällig, d. h. ab dem 01.08.2026.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschriften aller Miterben)


Action Items / Checkliste

Offene Fragen

  • Miterben + Quoten der Erbengemeinschaft?
  • Liegt Vera eine schriftliche Vollmacht der übrigen Miterben für Vertragsänderungen vor, oder müssen alle einzeln unterschreiben?
  • Steuerliche Behandlung der Pachteinnahmen (§ 13 EStG, gesonderte Feststellung)?
  • Soll der Nachtrag eine automatische Indexanpassung aufnehmen?Ja, alle 3 Jahre an VPI gekoppelt — bereits in Nachtrag Pachtvertrag Viedenz § 2 eingearbeitet. Bestehende Gleitklausel (§ 5 Hauptvertrag) bleibt daneben für Sonderfälle.