740 B
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- “AEVO” ist die Abkürzung für “Ausbilder-Eignungsverordnung” und bildet zusammen mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die rechtliche Grundlage für Ihre Tätigkeit als Ausbilder.
- Um ausbilden zu dürfen, benötigen Sie den Nachweis der Berufs- und Arbeitspädagogischen Eignung. Die Eignung ist grundsätzlich mit einer Prüfung nach der AEVO nachzuweisen. Die Prüfung können Sie bei einer zuständigen Stelle, z. B. Ihrer für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), ablegen.
- Oft wird statt AEVO auch von “Ausbildung der Ausbilder” (AdA) und statt “AEVO Prüfung” von “AdA Schein”, “AdA Prüfung”, “Ausbilderschein” oder “Ausbildereignungsprüfung” gesprochen.