logseq_kauer/pages/Rechte des Betriebsrats.md

33 lines
1.4 KiB
Markdown

tags:: [[ADA]], [[AEVO]]
### [[Video]]:
type:: [[Video]]
produzent:: [[]]
tags:: todo
url:: https://www.youtube.com/watch?v=_28TVB-U0L4
- {{video https://www.youtube.com/watch?v=_28TVB-U0L4}}
- #### Notizen
- ### Beratungs- und Informationsrechte
- rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG
- ab § 60 die Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Unterscheidung zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
- Informatiosrecht bei PErsonalplanung §92
- Vorschlagsrecht bei der Planung von Arbeitsplätzen §90
- Anhörungsrecht, z.B. vor jeder Kündigung §102
- Beratungsrecht, z.B. bei der Einrichtung betrieblicher Berufsbildungsplätze §97
- ### Mitbestimmungsrechte (stärkstes Recht des BR)
- inhaltliche Gestaltung von Personalfragebögen zu Kriterien zur personellen Auswahl auch von Auszubildenden §94
- Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Betrieb §93
- Fragen der Arbeitszeit pder Betriebsordnung §87
- Einstellung von Auszubildenden §99
- bei nicht-Einigung -> Einigungsstelle §76
- ### §§JAV 60-73
- Azubis < 25, oder Arbeitnehmen < 18
- JAV hat keine eigenen Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur über den Betriebsrat
- Wahlen alle 2 Jahre
- JAV-Mitglieder haben Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung
-
-
-
-
-