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Vorbereitende Maßnahmen auf die Berufsausbildung
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Video:
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Notizen
- Ausbilder müssen die rechtlichen Grundlagen zur Berufsausbildung analysieren können
- Ausbilder müssen in der Lage sein die betriebliche Umsetzung zu gestalten
- Rechtliche Grundlagen
- Bildungssystem muss allen ausbildungswilligen und auch ausbildungsfähigen jungen Menschen die Chance auf den Einstieg in eine qualifizierte Ausbildung bieten
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Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftsnachwuchs von Bundesregierung und Wirschaft
- Das BBiG integriet deshalb Maßnahmen in die Berufsbildung unter dem Begriff Berufsausbildungsvorbereitung
- § 1 Abs.2: Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.
- Anforderungen für Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung
- Die Maßnahmen müssen sich am Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit orientieren, um Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung miteinander zu verbinden
- Vorbereitungsmaßname muss frühzeitig und praxisorientiert erfolgen, um einen reibungslosen Übergang zwischen Schule und Ausbildung zu gewährleisten
- Die Maßnahmen müssen auf die Aufnahme einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gerichtet sein, damit die erworbenen Qualifikationen auf die berufliche Ausbildung angerchnet werden können
- Die Maßnahmen können in betrieblichen, schulischen oder außerbetrieblichen Lernorten erfolgen
- Das Bundesministerium für Bildung & Forschung hat eine Rechtsverordnung zur Erstellung und Bescheinigung von sogenannten Qualifizierungsbausteinen erlassen, um eine zielorientierte Umsetzung sicherzustellen -> BAVBVO
- Zielgruppe: (Jugendliche, deren Ausbildungschancen verbessert werden müssen)
- Junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung
- Junge Menschen mit Behinderungen
- sozial Benachteiligte
- Junge Menschen mit Migrationshintergrund
- noch nicht berufsreife Jugendliche
- Betriebliche Umsetzung
- Qualifierungbilder, basierend auf Ausbildungsrahmenplan
- Bescheinigung oder Zeugnis -> kann auf Ausbildungszeit angerechnet werden