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type:: Video produzent:: tags:: todo url:: https://www.youtube.com/watch?v=_28TVB-U0L4 - {{video https://www.youtube.com/watch?v=_28TVB-U0L4}} - #### Notizen - ### Beratungs- und Informationsrechte - rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG - ab § 60 die Jugend- und Auszubildendenvertretung - Unterscheidung zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats - Informatiosrecht bei PErsonalplanung §92 - Vorschlagsrecht bei der Planung von Arbeitsplätzen §90 - Anhörungsrecht, z.B. vor jeder Kündigung §102 - Beratungsrecht, z.B. bei der Einrichtung betrieblicher Berufsbildungsplätze §97 - ### Mitbestimmungsrechte (stärkstes Recht des BR) - inhaltliche Gestaltung von Personalfragebögen zu Kriterien zur personellen Auswahl auch von Auszubildenden §94 - Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Betrieb §93 - Fragen der Arbeitszeit pder Betriebsordnung §87 - Einstellung von Auszubildenden §99 - bei nicht-Einigung -> Einigungsstelle §76 - ### §§JAV 60-73 - Azubis < 25, oder Arbeitnehmen < 18 - JAV hat keine eigenen Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur über den Betriebsrat - Wahlen alle 2 Jahre - JAV-Mitglieder haben Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung - - - - -