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tags:: [[ADA]], [[AEVO]]
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### [[Video]]:
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type:: [[Video]]
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produzent:: [[]]
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tags:: todo
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url:: https://www.youtube.com/watch?v=EZ_MjtavRUc
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- {{video https://www.youtube.com/watch?v=EZ_MjtavRUc}}
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- Verlängerung muss in beiden Fallen vom Azubi beantrag werden
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- Die zuständige Stelle bewilligt Antrag, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels ansonsten gefährdet ist
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- Vor der Entscheidung für die Verlängerung sind die Ausbildenden zu hörenGründe, die für eine
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- Zwei Ausnahmefälle
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- ### Nicht bestandene Abschlussprüfung -> §21 Abs3 + 37 Abs1 BBiG
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- bei nicht bestandener Abschlussprüfung kann der Auszubildende eine Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlangen
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- maximal darf 1 Jahr verlängert werden
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- Besteht der Auszubildende die Wiederholungsprüfung nicht, so hat er das Recht es noch ein drittes Mal zu versuchen
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- Findet die zweite Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres nach der Abschlussprüfung statt, so kann das Ausbildungsverhältnis bis dahin bestehen
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- Verlangt der Auszubildende die Verlängerung nicht, so endet die Ausbildung regulär durch Zeitablauf
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- Wird jedoch eine Verlängerung verlangt, so muss der Ausbildende die Ausbildung bis max 1 Jahr verlängern
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- die Verlängerung muss der zuständige Stelle angezeigt werden
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- ### Erreichen des Ausbildungsziels ist gefährdet (§8 Abs2+11BBiG)
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- Gefährdung des Ziel sprechen:
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- Geistige, physische oder seelische Behinderung des Auszubildenden
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- Längere Krankheit des Auszubildenden
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- Schwere Ausbildungsmängel
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- Anhaltende Lernschwierigkeiten
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