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| 2026-05-13 |
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aktiv |
Steuerklassenwechsel III/V → IV/IV mit Faktor
Empfehlung aus Bescheid 2024 (Paperless 3200): Wechsel der Steuerklassenkombination prüfen, da Vera in StKl V überproportional Lohnsteuer trägt.
Funktionsprinzip
- Bei IV/IV wird jeder Ehepartner einzeln nach Grundtarif besteuert.
- Faktor = gemeinsame Jahressteuer (Splittingtarif) / Summe der Lohnsteuer beider IV/IV-Berechnungen.
- Der Faktor (immer < 1) wird auf die individuelle LSt angewandt.
- Wichtig: Die Gesamtjahressteuer bleibt identisch zur jetzigen III/V-Kombination. Nur die unterjährige Verteilung ändert sich.
Rechnung auf Basis 2024
| Position | III/V (aktuell) | IV/IV+Faktor (geschätzt) | Δ |
|---|---|---|---|
| Christian Bruttoarbeitslohn | 105.314 € | 105.314 € | — |
| Christian LSt-Abzug | 18.138 € (III) | ~20.500 € | +2.400 € |
| Vera Bruttoarbeitslohn | 43.419 € | 43.419 € | — |
| Vera LSt-Abzug | 10.229 € (V) | ~5.900 € | −4.300 € |
| Summe LSt | 28.367 € | ~26.400 € | ≈ Jahressteuer |
| Festgesetzt (Splittingtarif) | 26.419 € | 26.419 € | identisch |
| Erstattung | 1.948 € | ~0 € (ggf. kleine Nachzahlung) | −1.948 € |
Werte für IV/IV-Schätzung näherungsweise — exakte Berechnung über ELSTER-Lohnsteuerrechner empfohlen.
Faktor-Schätzung: 26.419 / (~26.500 + ~7.500) ≈ 0,777
Vor- und Nachteile
Pro
- Vera bekommt monatlich ~360 € netto mehr ausgezahlt. Faire Verteilung, eigenständige Liquidität.
- Christian zahlt monatlich ~200 € mehr — bei einem Bruttogehalt von 105 k jedoch kaum spürbar.
- Lohnsteuerabzug nähert sich der tatsächlichen Jahressteuer → keine Überzahlung über das Jahr.
Contra
- Jährliche Erstattung verschwindet (psychologischer Effekt: kein "Steuergeschenk" mehr).
- Risiko einer kleinen Nachzahlung, wenn z. B. Sonderzahlungen oder Boni dazukommen.
- Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bleibt bestehen (kein zusätzlicher Aufwand für uns, machen wir ohnehin).
- Antrag muss alle 2 Jahre erneuert werden, sonst Rückfall auf IV/IV ohne Faktor.
Antragsweg
- Vordruck „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" beim FA Olpe (Korrespondent 32)
- Beantragung des Faktors möglich
- Wirkung: ab dem auf den Antrag folgenden Monat
- Gültigkeit: 2 Kalenderjahre
Empfehlung
Wechsel sinnvoll, sofern Vera den höheren Nettolohn nutzt (eigenes Sparen, freie Verfügung). Falls die Familie das aktuelle System mag, weil die Erstattung als Sparmechanismus wirkt: bei III/V bleiben.
Nächster Schritt: Im ELSTER-Lohnsteuerrechner exakte Werte für 2026 ermitteln → dann Entscheidung treffen.
Offene Fragen
- Beantragung noch in 2026 möglich, damit Wirkung für VZ 2026?
- Sonderzahlung/Bonus 2026 zu erwarten — Auswirkung auf Faktor?
- Bevorzugt Vera höheren Netto-Lohn oder das aktuelle Modell?