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2026-05-13
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Steuerklassenwechsel III/V → IV/IV mit Faktor

Empfehlung aus Bescheid 2024 (Paperless 3200): Wechsel der Steuerklassenkombination prüfen, da Vera in StKl V überproportional Lohnsteuer trägt.

Funktionsprinzip

  • Bei IV/IV wird jeder Ehepartner einzeln nach Grundtarif besteuert.
  • Faktor = gemeinsame Jahressteuer (Splittingtarif) / Summe der Lohnsteuer beider IV/IV-Berechnungen.
  • Der Faktor (immer < 1) wird auf die individuelle LSt angewandt.
  • Wichtig: Die Gesamtjahressteuer bleibt identisch zur jetzigen III/V-Kombination. Nur die unterjährige Verteilung ändert sich.

Rechnung auf Basis 2024

Position III/V (aktuell) IV/IV+Faktor (geschätzt) Δ
Christian Bruttoarbeitslohn 105.314 € 105.314 €
Christian LSt-Abzug 18.138 € (III) ~20.500 € +2.400 €
Vera Bruttoarbeitslohn 43.419 € 43.419 €
Vera LSt-Abzug 10.229 € (V) ~5.900 € 4.300 €
Summe LSt 28.367 € ~26.400 € ≈ Jahressteuer
Festgesetzt (Splittingtarif) 26.419 € 26.419 € identisch
Erstattung 1.948 € ~0 € (ggf. kleine Nachzahlung) 1.948 €

Werte für IV/IV-Schätzung näherungsweise — exakte Berechnung über ELSTER-Lohnsteuerrechner empfohlen.

Faktor-Schätzung: 26.419 / (~26.500 + ~7.500) ≈ 0,777

Vor- und Nachteile

Pro

  • Vera bekommt monatlich ~360 € netto mehr ausgezahlt. Faire Verteilung, eigenständige Liquidität.
  • Christian zahlt monatlich ~200 € mehr — bei einem Bruttogehalt von 105 k jedoch kaum spürbar.
  • Lohnsteuerabzug nähert sich der tatsächlichen Jahressteuer → keine Überzahlung über das Jahr.

Contra

  • Jährliche Erstattung verschwindet (psychologischer Effekt: kein "Steuergeschenk" mehr).
  • Risiko einer kleinen Nachzahlung, wenn z. B. Sonderzahlungen oder Boni dazukommen.
  • Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bleibt bestehen (kein zusätzlicher Aufwand für uns, machen wir ohnehin).
  • Antrag muss alle 2 Jahre erneuert werden, sonst Rückfall auf IV/IV ohne Faktor.

Antragsweg

  1. Vordruck „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" beim FA Olpe (Korrespondent 32)
  2. Beantragung des Faktors möglich
  3. Wirkung: ab dem auf den Antrag folgenden Monat
  4. Gültigkeit: 2 Kalenderjahre

Empfehlung

Wechsel sinnvoll, sofern Vera den höheren Nettolohn nutzt (eigenes Sparen, freie Verfügung). Falls die Familie das aktuelle System mag, weil die Erstattung als Sparmechanismus wirkt: bei III/V bleiben.

Nächster Schritt: Im ELSTER-Lohnsteuerrechner exakte Werte für 2026 ermitteln → dann Entscheidung treffen.

Offene Fragen

  • Beantragung noch in 2026 möglich, damit Wirkung für VZ 2026?
  • Sonderzahlung/Bonus 2026 zu erwarten — Auswirkung auf Faktor?
  • Bevorzugt Vera höheren Netto-Lohn oder das aktuelle Modell?