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- Abweichung Regelausbildungsdauer
- Verkürzung §45 Abs 1 BBiG
- Mindestens gut, kein Widerspruch des Betriebes
- Verlängerung §8 Abs 2 BBiG

- Pflichten des Auszubildenden
- Lernpflicht
- Weisungen folgen
- Sorgfaltspflicht
- betriebliche Ordnung befolgen
- Geheimhaltung
- Ausbildungsnachweise führen
- Pflichten des Ausbildenden
- Handlungsfähigkeit vermitteln
- kann Ausbilder beauftragen
- Erziehungs- und Sorgepflicht
- zur Prüfung anmelden
- Zeugnis ausstellen
- Schuleanmelden
- Schule freistellen
- Sozialverischerung
- Ausbildungsmittel kostenlos
- notwendige Eintragungen und Anmeldungen
- §36 BBiG
- Kündigung in Probezeit seitens Ausbilder
- Schriftform, ohne Gründe
- Kündigung nach Probezeit "aus wichtigem Grund"
- §22 Abs 3 BBiG, Gründe
- Betriebsrat hören
- muss fristlos erfolgen
- Gründe für außerordentliche Kündigung durch Auszubildenden
- erhebliche Verstöße gegen JAbrSchG oder BBiG
- körperliche Gefährdung oder Züchtigung
- Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten
- Gründe für außerordentliche Kündigung des Ausbildenden
- Diebstahl
- mehrfaches und unentschuldigtes Fernbleiben von der Berufsschule
- Tätlichkeiten gegen Kollegen oder Vorgesetzte
- Abmahnung muss vorausgehen
- Kündigung durch Auszubildenden
- Frist von 4 Wochen
- Gründe: Ausbildung wird abgebrochen, oder ander Ausbildungsberuf
- reguläre Beendigung
- durch Zweckerreichung
- durch Zeitablauf
- §21 Abs1,2 BBiG